Selbständige können und sollten sich privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Vorteilen. Es gibt allerdings einige Punkte für Selbständige, die beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung beachtet werden müssen. Zunächst einmal sollte klar stehen, welchen Umfang die private Krankenversicherung haben sollte. Es werden hier unterschiedlichste Tarife angeboten. Diese reichen von einer Kompakt-Versicherung, die sich nicht großartig von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet, bis zu der Rundum-Absicherung, die die Chefarztbehandlung und das Einbett-Zimmer im Krankenhaus umfasst.
Hier sollte vorher abgeklärt werden, welche Leistungsangebote für den jeweiligen Versicherten interessant sind oder gar als unbedingt notwendig erscheinen. Dann kann die private Krankenversicherung zu einem bestimmten Tarif abgeschlossen werden. Wenn der Aspekt des Leistungsumfangs geklärt ist, können auch die Angebote einzelner Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen werden. Es können hier größere Preisunterschiede einzelner Anbieter bestehen. Ein neutraler Versicherungsvergleich hilft dabei, eine günstige Krankenversicherung zu finden. In Zeiten einer schlechteren wirtschaftlichen Lage kann man auch als Selbständiger daran denken, den Tarif innerhalb der Krankenversicherung zumindest für einige Zeit zu wechseln.
Wenn die private Krankenversicherung bereits in relativ jungen Jahren abgeschlossen wird, werden sogenannte Altersrückstellungen aus den Beiträgen gebildet. Dies bedeutet, dass der Versicherte auch im Alter mit moderaten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung rechnen kann. Wer die private Krankenversicherung erst im fortgeschrittenen Alter abschließt, muss mit höheren Beitragszahlungen rechnen. Wenn eine günstige private Krankenversicherung mit dem gewünschten Leistungsumfang gefunden wurde, sollte dort ein Vertrag abgeschlossen werden. Sollte man nach einiger Zeit aus irgendwelchen Gründen mit der Versicherung unzufrieden sein, kann immer noch ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft erfolgen. Bisher angesparte Altersrückstellungen können auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Da es sich bei der Krankenversicherung um ein wichtiges Thema handelt, sollte sich jeder Selbständige vor dem Abschluss ausführlich informieren.